Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.12.2022:
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Stadt Wien verlängert Antragsfrist für Energieunterstützung Plus bis 30. Juni 2023

Beschluss der Wiener Landesregierung ermöglicht Übernahme von Energieruckständen auch 2023

Die Energieunterstützung Plus ist eine Förderung des Landes Wien. Sie soll anspruchsberechtigte Wienerinnen und Wiener bei den finanziellen Mehrbelastungen durch den außergewöhnlichen Anstieg der Energiekosten unterstützen. Die Antragsfrist wurde nun von 31.12.2022 auf 30.6.2023 verlängert. 

„Als Bürgermeister stehe ich zu meinem Wort: Wir werden die Wienerinnen und Wiener so lange unterstützen, wie die aktuelle Teuerungswelle anhält, damit sie auch diese Krise gut meistern können. Nachdem die Energiepreise hoch bleiben und sich keine rasche Entspannung abzeichnet, haben wir uns in der Landesregierung dazu entschlossen, die Energieunterstützung Plus auf die erste Jahreshälfte 2023 auszuweiten. Ein weiterer Baustein, wie Wien seiner Bevölkerung rasch und unbürokratisch durch die Krise hilft.“, so Bürgermeister Michael Ludwig. 

„Nicht alle bekommen ihre Jahresabrechnungen im Dezember, manche erst im Frühjahr. Manche Wienerinnen und Wiener kommen vielleicht auch erst im Frühjahr in Zahlungsschwierigkeiten. Darum haben wir die Energiestützung Plus verlängert. Sozialpolitik kann nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie zielgerichtet und effektiv unterstützt.“, so Sozialstadtrat Peter Hacker.  

„Mit der Verlängerung der Übernahme von nicht leistbaren Energierechnungen helfen wir den Wienerinnen und Wienern gezielt dort, wo sie die Teuerung derzeit am meisten spüren. Dafür haben wir das Budget von 6 auf 26 Millionen Euro erhöht.“, ergänzt Finanzstadtrat Peter Hanke. 

Was ist die Energieunterstützung Plus?

Nicht leistbare Energiekostenrückstände und Jahresabrechnungen werden durch eine Direktanweisung an das jeweilige Energieunternehmen gefördert. Dabei können Wienerinnen und Wiener Rechnungen einreichen, die auf Ihren Namen lauten. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro pro Haushalt. Ursprünglich war ein Antrag bis 31. Dezember 2022 möglich. Mit dem Beschluss der Landesregierung letzte Woche, wurden die Förderrichtlinien dahingehend geändert, dass ab sofort ein Antrag bis inkl. 30. Juni 2023 möglich ist. 

Wer ist für die Energieunterstützung Plus anspruchsberechtigt?

BezieherInnen von Wiener Mindestsicherung, einer Wohnbeihilfe, einer Leistung aus dem Arbeitslosenversicherungs-Gesetz (zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe), einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage, GIS-Befreite und Geringverdienende, die vom Kostendeckel des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes umfasst sind bzw. Anspruch auf Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Übergangsgeld haben. Das sind bis zu rund 200.000 Haushalte in der Bundeshauptstadt. Für diese Energieunterstützung Plus wurde das verfügbare Budget von 6 Millionen Euro auf 26 Millionen Euro ausgeweitet. 

Alle Informationen zur Energieunterstützung Plus findet man hier online:

www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozialhilfe/energieunterstuetzung-plus.html

Bisher 303.713 Anträge auf den Wiener Energiebonus 22

Wie Anfang Dezember angekündigt, wurden bereits die Briefe zum Energiebonus 22 an alle rund eine Million Wiener Haushalte verschickt. Die letzten Briefe sollten Anfang der Woche in den Briefkästen einlangen. In den ersten 12 Tagen wurden insgesamt 303.713 Anträge auf den Energiebonus 22 gestellt. Das entspricht 46,7 Prozent der geschätzten Anzahl von 650.000 anspruchsberechtigten Haushalte. Von diesen 303.713 Anträgen sind auch bereits 268.703 vollständig abgearbeitet. Somit konnte bisher eine Summe von 53.740.600 Euro ausgezahlt werden, was 41,3 Prozent der für den Energiebonus 22 budgetierten Summe entspricht. Die bisher meisten Anträge sind am 14. Dezember 2022 eingelangt – 48.000 Anträge alleine an diesem Tag. Den Energiebonus 22 kann man noch bis 31. März 2023 beantragen. 

Alle Informationen zum Energiebonus 22 findet man hier online:

www.wien.gv.at/energiebonus22

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