Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 02.10.2022:
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Energieunterstützung Plus: Ansuchen ab 3. Oktober online möglich!

Utl: Stadt Wien baut Zielgruppe auf 200.000 Haushalte aus – Bis zu 500 Euro für Energiekostenrückstände bis Jahresende – Direktanweisung an Energieanbieter

Um die aktuelle Teuerung und die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Stadt Wien eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Mit der Energieunterstützung Plus können ab 3. Oktober nicht leistbare Energiekostenrückstände und Jahresabrechnungen bis maximal 500 Euro durch eine Direktanweisung an das jeweilige Energieunternehmen übernommen werden. Bezugsberechtigt sind rund 200.000 Wiener Haushalte, was eine deutliche Ausweitung der Zielgruppe darstellt. Ausgeführt werden die Leistungen von der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht. Die bisher für die Energieunterstützung eingesetzten Mittel der Stadt Wien werden dafür von 6 auf 26 Millionen Euro aufgestockt.

Sozialstadtrat Peter Hacker: „Energiekostenrückstände sind für zahlreiche Wienerinnen und Wiener in der aktuellen Situation schwer zu stemmen. Wir helfen jenen, die die Unterstützung am Dringendsten benötigen – und das zielgerichtet durch die Begleichung der offenen Rechnungen bei den Energieanbietern.“

„Mir ist wichtig, dass niemand in einer kalten, dunklen Wohnung sitzen muss. Neben der freiwilligen Verpflichtung der Wien Energie im kommenden Winter, konkret von Dezember 2022 bis Ende Februar 2023, bei Strom, Gas und Wärme keine Abschaltungen durchzuführen, unterstützen wir auch mit der Übernahme von Rückständen für Energiekosten. Zudem profitieren im Dezember rund 650.000 Wiener Haushalte vom Wiener Energiebonus `22 und bekommen nach Antrag 200 Euro bar auf ihr Konto überwiesen“, ergänzt Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke.

Ein Online-Ansuchen auf wien.gv.at für eine Energieunterstützung Plus können folgenden Personen stellen: Bezieher*innen von Wiener Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, AIVG-Leistungen, einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage, GIS-Befreite und Geringverdienende, die vom Kostendeckel des Erneuerbaren Ausbaugesetzes umfasst sind bzw. Anspruch auf Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Übergangsgeld haben. Ansuchen können von 3. Oktober bis 31. Dezember 2022 gestellt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro pro Haushalt. 

Das Servicetelefon der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht steht unter 01/4000-8040 für Informationen und Hilfe bei den Ansuchen zur Verfügung – etwa wenn Wiener*innen kein Zugang zu dem Online-Ansuchen möglich ist. Persönliche Unterstützung bei der Antragstellung bietet auch das Kund*innenservice von Wien Energie im Service Treff Spittelau an. Allgemeine Fragen zur Energieunterstützung Plus werden auch von der Hotline der Wien Energie beantwortet. 


Die notwendigen Unterlagen wie:

  • Offene Jahres- oder Endabrechnung
  • Bestätigung über aktuelle Energie-Rückstände
  • Nachweis über offene Energiekosten, im Rahmen der Bezahlung der Miete (z. B. Mietaufschlüsselung, Betriebskostenabrechnung, Heizkostenabrechnung)
  • Lichtbildausweis der Person, die den Antrag stellt
  • Bei Erwachsenenvertretung: Beschluss über die Erwachsenenvertretung
  • Nachweis über eine Befreiung von der Gebührenpflicht gemäß § 3 Abs. 5 RGG
  • Nachweis über Inanspruchnahme einer Kostendeckelung gemäß § 72a EAG
  • Nachweis über einen Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, Leistungen der Wiener Wohnbeihilfe, Leistungen der Ausgleichszulage, Leistungen der Ergänzungszulage oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 bis 3 oder § 6 Abs. 1 Z 9 AlVG oder über einen Anspruch auf Rehabilitations- oder Wiedereingliederung- oder Übergangsgeld oder Unterstützungsleistung gemäß § 104a GSVG

können selbst hochgeladen werden. So kann gewährleistet werden, dass das Ansuchen rasch bearbeitet und die Förderung zeitnah ausbezahlt wird. 


SERVICE:

Informationen zur Wiener Energieunterstützung Plus sowie zur Ansuchenstellung ab 3. Oktober 2022 finden sich unter:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozialhilfe/energieunterstuetzung-plus.html

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