Wiener Wohn- und Energieunterstützungs-Maßnahmen

Die aktuellen Preis-Steigerungen stellen für viele Wiener*innen eine Herausforderung dar. Die Stadt Wien hat ihre bisherigen Maßnahmen ausgeweitet.

Wohnungssicherung Plus

  • Für wen?
    • Die Wohnungssicherung Plus ist eine finanzielle Hilfe bei Rückständen der Miete, des Nutzungsentgelts oder der Betriebskosten, unter anderem für:
      • Beziehende einer Mindestsicherung, einer Wohnbeihilfe, einer AlVG-Leistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld) oder einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage und/oder
      • Personen mit Anspruch auf Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Übergangsgeld und/oder
      • Personen mit GIS-Befreiung und/oder
      • Personen, die vom Kostendeckel des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG §72a) umfasst sind
  • Wie viel?
    • 70 Prozent des Rückstandes werden übernommen. Die restlichen 30 Prozent müssen von den Mieter*innen selbst auf einmal oder in Raten bezahlt werden.
  • Ansuchen:
  • Wann ausbezahlt?
    • Ab September 2023
  • Wie ausbezahlt?
    • Die Förderung wird direkt an die Vermieter*innen ausbezahlt.
  • Weitere Angebote
    • Wenn Sie die Voraussetzungen für die Wohnungssicherung Plus nicht erfüllen, wenden Sie sich bitte an den Wohnschirm.

Wiener Wohnbonus '23

  • Für wen?
    • Wiener Einpersonenhaushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen von maximal 40.000 Euro oder Wiener Mehrpersonenhaushalte mit einem Gesamtjahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro.
  • Wie viel?
    • 200 Euro pro Adresse
  • Ansuchen:
    • Das Ansuchen konnte online von 17. Juli bis 30. September 2023 gestellt werden.
  • Wann ausbezahlt?
    • Ab Juli 2023
  • Wie ausbezahlt?
    • Direkt auf Ihr Konto oder per Post

Energieunterstützung Plus

  • Für wen?
    • Die Energieunterstützung Plus ist eine finanzielle Hilfe bei Energiekosten-Rückständen oder Mahnungen und nicht leistbaren Jahresabrechnungen, unter anderem für:
      • Beziehende einer Mindestsicherung, einer Wohnbeihilfe, einer AlVG-Leistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld) oder einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage
      • Personen mit GIS-Befreiung und
      • Personen, die vom Kostendeckel des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG §72a) umfasst sind
  • Wie viel?
    • Bis zu 500 Euro pro Haushalt
  • Ansuchen:
  • Wann ausbezahlt?
    • Ein Antrag auf Energieunterstützung Plus kann von 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 gestellt werden.
  • Wie ausbezahlt?
    • Überweisung an das Energieunternehmen
  • Weitere Angebote
    • Beratung im Rahmen der Wiener Energieunterstützung bezüglich Energie-Einsparung, Austausch elektrischer Geräte, weitere finanzielle Hilfen

Wiener Energiebonus '23

  • Für wen?
    • Wiener Einpersonenhaushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen von maximal 40.000 Euro oder Wiener Mehrpersonenhaushalte mit einem Gesamtjahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro.
  • Wie viel?
    • 200 Euro pro Adresse
  • Ansuchen:
    • Automatische Auszahlung für alle Haushalte, die den Wiener Energiebonus '22 bereits erhalten haben und bei denen sich zum Stichtag 25. März 2023 keine förderrelevanten Änderungen ergeben haben.
    • Haushalte ohne automatische Auszahlung konnten von 17. April bis 30. Juni 2023 ein Online-Ansuchen stellen. Unterlagen können noch nachgereicht werden.
  • Wann ausbezahlt?
    • Ab April 2023
  • Wie ausbezahlt?
    • Direkt auf Ihr Konto oder per Post

Video: Wiener Energiebonus '23

Wiener Energiebonus '22

  • Für wen?
    • Wiener Einpersonenhaushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen von maximal 40.000 Euro oder Wiener Mehrpersonenhaushalte mit einem Gesamtjahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro.
  • Wie viel?
    • 200 Euro pro Adresse
  • Ansuchen:
    • Das Ansuchen konnte bis 31. März 2023 gestellt werden.
    • Bis 30. April 2023 konnten Sie Unterlagen nachreichen.
  • Wann ausbezahlt?
    • Ab Dezember 2022
  • Wie ausbezahlt?
    • Direkt auf Ihr Konto oder per Post

Video: Wiener Energiebonus '22

Wiener Energiekostenpauschale

  • Für wen?
    • Beziehende der Mindestsicherung, einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage, einer Arbeitslosenleistung oder Wohnbeihilfe
  • Wie viel?
    • 200 Euro bzw. 300 Euro für Alleinerziehende
  • Ansuchen:
    • Die Pauschale wurde automatisch an anspruchsberechtigte Personen überwiesen (ohne Ansuchen).
    • Alleinerziehende konnten bis 30. September 2022 einen Zuschlag beantragen und bis 31. Oktober 2022 Unterlagen nachreichen.
  • Wann ausbezahlt?
    • Ende des 2. Quartals beziehungsweise Anfang des 3. Quartals 2022
  • Wie ausbezahlt?
    • Direkt auf Ihr Konto

Weitere Maßnahmen

  • Einfrieren der Gemeindebau-Mieten 2024 und 2025
    • Wiener Wohnen wird 2024 und 2025 die Mieten im Gemeindebau einfrieren und die Hauptmietzinse der Richtwert- und Kategoriemieten in den nächsten 2 Jahren nicht anheben.
    • Keine Mieterhöhung im Gemeindebau - Wiener Wohnen
  • Energiekosten-Unterstützungen
  • Ratenzahlung von bis zu 18 Monaten
    • Wien Energie bietet Ratenzahlungen im Bereich Fernwärme, Strom und Gas freiwillig für alle Kund*innen an, um Rückstände langfristig bezahlbar zu machen.
    • Ratenzahlung - Wie gehe ich vor? - Wien Energie
  • Ombudsstelle für Fernwärme
    • Wiener Fernwärme-Kund*innen bekommen zusätzlich zur allgemeinen Hotline eine zentrale Anlaufstelle für alle ihre Fragen zur Rechnung, zur Ratenzahlung und für alle Infos rund ums Thema Fernwärme.
    • Ombudsstelle der Wien Energie - Beratungsstelle für Energiearmut
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Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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