Energieunterstützung Plus - Antrag

Die Energieunterstützung Plus ist eine finanzielle Hilfe bei Energiekosten-Rückständen oder Mahnungen und nicht leistbaren Jahresabrechnungen.

Die Energieunterstützung Plus können Sie online beantragen. Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen.

Sie können sich online auch mit dem Stadt Wien Konto anmelden.

Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, können Sie das auch online machen.

Allgemeine Informationen

Die Energieunterstützung Plus ist eine Förderung des Landes Wien.

Sie soll Personen, die die Voraussetzung erfüllen, bei den finanziellen Mehrbelastungen durch den außergewöhnlichen Anstieg der Energiekosten unterstützen.

Sie können nur Rechnungen einreichen, die auf Ihren Namen lauten. Wenn eine Rechnung auf ein anderes Mitglied des Haushalts lautet, kann diese Person einen Antrag stellen.

Die maximale Fördersumme für das Jahr 2024 beträgt 500 Euro pro Haushalt. Sie können mehrere Ansuchen stellen bis die maximale Fördersumme für das Jahr 2024 erreicht wurde (zum Beispiel Rückstände bei der Strom- und Fernwärmerechnung). Förderungen im Rahmen der Energieunterstützung Plus, die Sie vor dem 1. Jänner 2024 erhalten haben, werden dabei nicht berücksichtigt.

In besonderen Härtefällen können gegebenenfalls auch höhere Beträge gefördert werden. In diesen Fällen ist eine sozialarbeiterische Beratung erforderlich, bevor Sie das Ansuchen stellen. Bitte wenden Sie sich an das Servicetelefon: +43 1 4000-8040.

Die Förderung wird direkt an das Unternehmen, das Ihnen die Energie liefert beziehungsweise an die Vermieter*innen ausbezahlt. Sie bekommen keinen Gutschein und kein Geld.

Wenn Ihre Rechnungen nur teilweise durch die Energieunterstützung Plus beglichen wurden, ist das keine Garantie, dass Sie weiterhin Energie geliefert bekommen. Bitte nehmen Sie mit Ihrem Energielieferunternehmen Kontakt auf, um eine Regelung über den Restrückstand zu vereinbaren (zum Beispiel Ratenvereinbarung).

Auf die Energieunterstützung Plus gibt es keinen Rechtsanspruch.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Anspruch haben Personen ab 18 Jahren,

  • deren Energieliefervertrag sich auf eine Wiener Adresse bezieht bzw. deren Energiekosten sich auf eine Wiener Adresse beziehen, an welcher der*die Förderwerber*in den Hauptwohnsitz hat oder hatte, und
  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • entweder Vertragspartner*in oder Zahlungspflichtige*r eines Energielieferunternehmens sind oder im Rahmen der Miete Energiekosten bezahlen und
    • ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben, sich tatsächlich in Wien aufhalten und ihren Lebensunterhalt in Wien bestreiten und
    • Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wiener Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage oder der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld) haben (gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 bis 3 oder § 6 Abs. 1 Z 9 AlVG),
    • von der GIS-Gebührenpflicht befreit sind (gemäß § 3 Abs. 5 RGG),
    • eine Kostendeckelung des Erneuerbaren Ausbaugesetzes in Anspruch nehmen (gemäß § 72a EAG) und
    • die einen Anspruch auf Krankengeld haben (gemäß § 41 AlVG),
    • die einen Anspruch auf Rehabilitationsgeld oder Wiedereingliederungsgeld haben (gemäß § 143a oder § 143d ASVG),
    • die einen Anspruch auf Übergangsgeld haben (gemäß § 306 oder § 199 ASVG oder § 164 GSVG) oder eine Unterstützungsleistung gemäß § 104a GSVG beziehen oder
    • einen Anspruch auf Übergangsgeld haben (gemäß § 156 oder § 148z BSVG),
  • die einen der Nachweise für förderbaren Kosten erbringen - siehe "Erforderliche Unterlagen".

Außerdem müssen die Voraussetzungen der Förderrichtlinie für die Energieunterstützung Plus erfüllt sein: Förderrichtlinie Energie Energieunterstützung Plus

Die Förderungen werden nicht auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wohnbeihilfe, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes oder auf Ausgleichs- und Ergänzungszulagen angerechnet.

Förderbare Energiekosten:

  • Energiekosten aus offenen Jahres- oder Endabrechnungen, die nicht älter als 60 Tage sind, wenn Sie den Antrag stellen.
  • Energiekosten aus Bestätigungen über aktuelle Mahnungen oder Rückstände (Rückstandsnachweis), die nicht älter als 14 Tage sind, wenn Sie den Antrag stellen.
  • Energiekosten aus offenen Forderungen der im Rahmen der Miete verrechneten Energiekosten, wobei der Nachweis nicht älter als 60 Tage sein darf, wenn Sie den Antrag stellen.
  • Energiekosten aus Bestätigungen über aktuelle Mahnungen oder Rückstände (Rückstandsnachweis), die sich im Rahmen der Miete auf die verrechneten Energiekosten beziehen, wobei der Nachweis nicht älter als 14 Tage sein darf, wenn Sie den Antrag stellen.
  • Energiekosten aus offenen Rechnungen für das Heizen mit flüssigen oder festen Brennstoffen (z. B. Öl oder Kohle), die nicht älter als 14 Tage sind, wenn Sie den Antrag stellen.

Nicht förderbare Kosten:

  • Bereits bezahlte Energierechnungen
  • Energiekosten aus offenen Jahres- oder Endabrechnungen, die älter als 60 Tage sind, wenn Sie den Antrag stellen.
  • Energiekosten-Rückstände, die sich auf Rückstandsnachweise beziehen, die älter als 14 Tage sind, wenn Sie den Antrag stellen.
  • Offene Rechnungen für das Heizen mit flüssigen oder festen Brennstoffen (z. B. Öl oder Kohle), die älter als 14 Tage sind, wenn Sie den Antrag stellen.
  • Offene Forderungen aus Jahresabrechnungen, aus der die Energiekosten klar hervorgehen (z. B. Betriebskostenabrechnungen, Heizkostenabrechnungen), die älter als 60 Tage sind, wenn Sie den Antrag stellen.
  • Im Rahmen der Miete verrechnete Energiekosten-Rückstände, die sich auf Nachweise beziehen, die älter als 14 Tage sind, wenn Sie den Antrag stellen.
  • Energiekosten, die sich nicht auf den privaten Wohnbereich beziehen.

Fristen und Termine

Das Ansuchen auf Energieunterstützung Plus können Sie von 1. Oktober 2022 bis 30. Juni 2024 stellen (die ursprüngliche Frist wurde verlängert).

Zuständige Stelle

Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Fachstelle für Energiesicherung
3., Thomas-Klestil-Platz 8
Telefon: +43 1 4000-8040

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag auf Energieunterstützung Plus müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Lichtbildausweis der Person, die den Antrag stellt
  • Bei Erwachsenenvertretung: Beschluss über die Erwachsenenvertretung

Nachweise Energiekosten

  • Offene Jahres- oder Endabrechnung
  • Bestätigung über aktuelle Energiekosten-Rückstände oder Mahnungen
  • Nachweis über offene Energiekosten, im Rahmen der Miete (z. B. Mietaufschlüsselung, Betriebskostenabrechnung, Heizkostenabrechnung)

Einkommens- oder Befreiungsnachweise

  • Nachweis über eine Befreiung von der GIS-Gebührenpflicht gemäß § 3 Abs. 5 RGG oder
  • Nachweis über eine Inanspruchnahme einer Kostendeckelung gemäß § 72a EAG oder
  • Nachweis über einen Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wiener Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage (Wenn am Kontoauszug die Ausgleichszulage ausgewiesen und erkennbar ist, wird der Kontoauszug als Nachweis akzeptiert.) oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld) gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 bis 3 oder § 6 Abs. 1 Z 9 AlVG (bei den AMS-Bezugsbestätigungen ist auch ein Auszug aus dem elektronischen AMS Konto ausreichend) oder
    • Nachweis über einen Anspruch auf Krankengeld (gemäß § 41 AlVG) oder
    • Nachweis über einen Anspruch auf Rehabilitationsgeld oder Wiedereingliederungsgeld (gemäß § 143a oder § 143d ASVG) oder
    • Nachweis über einen Anspruch auf Übergangsgeld (gemäß § 306 oder § 199 ASVG oder § 164 GSVG) oder eine Unterstützungsleistung gemäß § 104a GSVG oder
    • Nachweis auf Anspruch auf Übergangsgeld (gemäß § 156 oder § 148z BSVG) oder
    • Nachweis über einen Anspruch für förderbare Kosten.

Bei den obigen Einkommens- oder Befreiungsnachweisen, ist das Ausstellungsdatum relevant. Das heißt zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis maximal 4 Wochen alt sein (Ausnahmen: Befreiung von GIS und Ökostrompauschale, Pensionsbescheid und Wohnbeihilfenbescheid).

Sollte es Ihnen nicht möglich sein einen Online-Antrag zu stellen, wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon: +43 1 4000-8040.

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Wenn Sie beim Ausfüllen des Ansuchens Hilfe benötigen oder noch Fragen haben, wenden Sie sich an das Servicetelefon: +43 1 4000-8040.

Wenn Sie Kund*in von Wien Energie sind, steht Ihnen auch das Kund*innen-Service der Wien Energie zur Verfügung. Sie bekommen persönliche Unterstützung bei der Stellung des Ansuchens im Service Treff Spittelau oder können telefonisch allgemeine Fragen zur Energieunterstützung Plus stellen: Wien Energie Servicezentren. Auch andere Energieunternehmen bieten Beratung und Hilfestellung an. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem jeweiligen Energieunternehmen auf.

Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, bekommen Sie ein Aufforderungsschreiben zugeschickt. Auf diesem Aufforderungsschreiben befindet sich Ihre persönliche Identifikationsnummer. Diese Identifikationsnummer müssen Sie beim Nachreichen von Unterlagen im Online-Formular angeben.

Zusätzliche Informationen

Sie können mehrere Ansuchen einbringen (z. B. einmal für Strom und einmal für Fernwärme).

Ein Energieliefervertrag wird für die Lieferung von Energie zu Ihrer Wohnung zwischen Ihnen und dem Energielieferunternehmen (z. B. Wien Energie) abgeschlossen.

Wenn Sie keinen aktuellen Rückstandsnachweis haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Energieunternehmen, das Ihnen einen aktuellen Nachweis ausstellen kann.

Wenn Ihr Energielieferant bereits Ihren Vertrag gekündigt hat, rufen Sie bitte das Servicetelefon an: +43 1 4000-8040

Eine Befreiung von der GIS-Gebührenpflicht (gemäß § 3 Abs. 5 RGG oder § 72 EAG) erhalten Sie beim Gebühren Info Service (GIS). Sie können sowohl die Befreiung von den Rundfunkgebühren, dem Fernsprechentgelt und der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrags sowie des Grüngas-Förderbeitrags als auch die Kostendeckelung beantragen: Antragsformulare - ORF-Beitrag.

Mehr Informationen zur Entlastung durch ausgeweitete Wiener Energieunterstützungs-Maßnahmen

Weitere Unterstützungsleistungen zum Thema Energie:
Unterstützung bei der Bezahlung von Energiekosten
Energiekosten-Unterstützung - Wien Energie
Maßnahmenpaket gegen Teuerung - Bundeskanzleramt

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