Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.02.2024:
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Ludwig/Gaál: Wiener Stadtregierung setzt Förderung für nachhaltige Gebäudesanierung konsequent um

Ludwig/Gaál: Wiener Stadtregierung setzt Förderung für nachhaltige Gebäudesanierung konsequent um

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Wiener Landesregierung beschließt die Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024. Investitionsvolumen wird auf über eine Viertelmilliarde angehoben.

„Verantwortungsvolle Politik im Sinne der Wienerinnen und Wiener zu machen, bedeutet angekündigte Maßnahmen auch umzusetzen. Die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung fördert gleichzeitig den nachhaltigen Ausstieg aus Gas, erhöht die Lebensqualität im Gebäudebestand und stimuliert die Bauwirtschaft in einer schwierigen Zeit. Mit allen Maßnahmen wird, die durch die Krise getroffene Bauwirtschaft gestützt. Damit stellt sich Wien den schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen mit der vollen Kraft einer prosperierenden Metropole entgegen.“ so Bürgermeister Michael Ludwig.

„Im Zentrum der Wohnpolitik der Stadt Wien steht immer der Mensch und die Frage, wie können wir das direkte Lebensumfeld noch nachhaltiger und lebenswerter gestalten. Durch die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung wird der Weg in eine nachhaltige und zukunftsfitte Sanierung der bestehenden Gebäude dieser Stadt geebnet. Zusätzlich gibt es mit der „Dekarbonisierungsprämie“ erstmals auch eine handfeste Unterstützung für vor allem Mieterinnen und Mieter, um einen Anreiz zu schaffen, den Weg „Raus aus Gas“ mitzugehen. Denn die Frage der nachhaltigen Energieversorgung ist auch eine soziale Frage. Diesen Weg müssen wir gemeinsam gehen, denn in Wien wird niemand zurückgelassen.“ so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

"Die beschlossene Novelle zur Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung markiert einen bedeutenden Schritt weg von der reinen Förderung von Sanierungen hin zu umfassenden Maßnahmen zur Sanierung und Dekarbonisierung bestehender Gebäude. Das Investitionsvolumen wird im ersten Jahr von 112 Millionen Euro auf insgesamt 260 Millionen Euro erhöht. Gefördert werden Initiativen wie der Umstieg von einer Gastherme auf alternative Energiesysteme, zusätzlich gibt es eine Prämie für den vollständigen Ausstieg aus Gas in einer Wohnung (zum Beispiel den Umtausch von Gas- auf Elektroherde). Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Steigerung der Wohnqualität im Bestand bei, sondern sichern gleichzeitig die Lebensqualität in unserer Stadt“, betont NEOS Wien Wohnbausprecherin Selma Arapovic.

Beschluss in der Landesregierung

Mit den Stimmen der rot-pinken Fortschrittskoalition, sowie aller  Stadtregierungsmitglieder wurde am Dienstag die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 verabschiedet. Damit vollzieht die Stadt Wien einen Paradigmenwechsel bei der Förderung von Gebäudesanierungen hin zur Dekarbonisierungsförderung. Das Hauptaugenmerk wird auf die Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden, die Förderung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnungen, die Vereinfachung der Förderabwicklung und auf die Erweiterung des Bezieher*innenkreises gelegt. 

Zusätzliche 112 Millionen für insgesamt 260 Millionen Sanierungsbudget

Dafür wird mit der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung ein zusätzliches Investitionsvolumen von 112 Millionen Euro auf nunmehr insgesamt 260 Millionen Euro im ersten Jahr geschaffen. Die Förderungen betreffen unter anderem die thermische Sanierung der Gebäudehülle und die Umstellung von Heizungen bzw. gebäudetechnischen Systemen auf hocheffiziente alternative Energiesysteme. Auch Übergangslösungen und Vorbereitungsmaßnahmen ohne sofortige Umstellung auf ein erneuerbares Energiesystem – zum Beispiel, wenn mittelfristig ein Fernwärme-Anschluss erfolgen soll – können unterstützt werden.

Dekarbonisierungsprämie ab 1. März beantragen

Für Maßnahmen zur vollständigen Dekarbonisierung einer Wohnung - wie etwa dem Umbau von einem Gas- auf einen Elektroherd gibt es eine spezielle Dekarbonisierungsprämie. Diese geht direkt an Wohnungsnutzer*innen und federt die Kosten ab. Die Dekarbonisierungsprämie kann von 1.000 Euro auf 1.500 Euro pro Wohnung erhöht werden, wenn die vollständige Dekarbonisierung der Wohnungen im Zuge einer Heizungsumstellung im gesamten Haus erfolgt.

Die Maßnahmen im Überblick:

Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden:

  • Förderung der energetischen Sanierung von gebäudetechnischen Systemen
  • Anpassung der Förderung der Heizungsumstellung in Mehrfamilienhäusern
  • Förderung von Sockelsanierungen an und in Gebäuden: vorausgesetzt mind. 30% der Wohnnutzfläche wird auf hocheffiziente alternative Energiesysteme umgestellt
  • Neue Förderung zur Errichtung von Fahrradabstellräumen

Förderung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb von Wohnungen:

  • Zukünftige Förderung auch dezentral hocheffizienter Energiesysteme (s.g. „Mini-Wärmepumpen“), wenn zentrale Lösungen nicht möglich sind.
  • Dekarbonisierungsprämie direkt an Wohnungsnutzer*innen: Abfederung von Kosten, die bei einer vollständigen Dekarbonisierung einer Wohnung anfallen.  

    Die „Dekarbonisierungsprämie“ kann von 1.000 Euro auf 1.500 Euro erhöht werden, wenn die vollständige Dekarbonisierung einer Wohnung im Zuge einer Heizungsumstellung im gesamten Haus erfolgt.

Vereinfachung der Förderabwicklung & Erweiterung des Bezieher*innenkreises:

  • Förderung der Heizungsumstellung auf hocheffiziente alternative Energiesysteme auch ohne Errichtung einer PV- bzw. Solar-Anlage und ohne aufwendige Nachweise
  • Wegfall des „Vorlauftemperaturdeckels“ von Wärmepumpen
  • Wegfall der „20 Jahres-Regel“ bei der Nachrüstung auf hocheffiziente alternative Energiesysteme sowie bei Maßnahmen zur Errichtung geeigneter Sonnenschutzeinrichtungen: Erweiterung der förderungswürdigen Objekte, indem das Erfordernis einer 20 Jahre alten Baubewilligung wegfällt.
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft in der Sanierung
  • Durch Möglichkeit von Kombinationsförderungen entsteht außerdem eine flexiblere und der Situation angepasste Förderungsgestaltung. Nach dem Prinzip:  Bessere Sanierung führt zu größerer Unterstützung. 

Die Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung tritt mit 1. März 2024 in Kraft.

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