Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 10.10.2023:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Hanke/Wiederkehr: Wien hebt ab 2024 keine GIS-Landesabgabe mehr ein

Wiener Fortschrittskoalition einigt sich auf Zweitwohnungsabgabe für Nicht-Wiener*innen

Die Fortschrittskoalition hat sich im Rahmen der Verhandlungen für das kommende Doppelbudget auf eine Entlastung für die Wiener*innen und eine finanzielle Absicherung der Kulturförderung geeinigt. Ab 2024 verzichtet das Land Wien auf die Einhebung der Landesabgabe im Zuge der Umstellung auf die ORF-Haushaltsabgabe des Bundes. Somit ersparen sich Wiener Haushalte 5,80 € pro Monat, also rund 70 € pro Jahr. Die Leistungen für Kultur und Altstadterhaltung, für die die Wiener Landesabgabe bisher zweckgewidmet war, bleiben aufrecht und werden künftig aus dem allgemeinen Budget finanziert.

Seit Beginn der Fortschrittskoalition evaluiert die Arbeitsgruppe „Entbürokratisierung und Abgabenüberprüfung“ laufend Abgaben und Gebühren, um diese treffsicher zu gestalten, aber auch um einen stabilen Haushalt zu gewährleisten. Nun kann die Zweitwohnungsabgabe, von der die Wiener*innen ausgenommen sind, in Begutachtung geschickt werden.

Finanzstadtrat Peter Hanke und Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr zur Einigung über die neue Finanzierungslogik im Rahmen des Doppelbudgets 2024/25: „Es gilt den Herausforderungen einer wachsenden Stadt in dem derzeitig schwierigen wirtschaftlichen Umfeld aktiv zu begegnen und dabei die hohe Lebensqualität der Wiener*innen zu erhalten. Deshalb ist es gerecht, dass alle, die die städtische Infrastruktur nutzen, einen fairen Beitrag leisten und die Wiener*innen zugleich entlastet werden.“

Zweitwohnungsabgabe bereits in anderen Bundesländern eingeführt

Mit der Zweitwohnungsabgabe folgt Wien vielen anderen Bundesländern, die bereits seit Jahren ähnliche Modelle verfolgen. Auf diesem Wege leisten künftig auch jene einen Beitrag für ganz Wien, die bisher zwar das Angebot und die Leistungen der Stadt in Anspruch genommen haben – etwa in Form von öffentlichem Verkehr oder Bildungseinrichtungen – für die jedoch das Land Wien über den Finanzausgleich keine Ertragsanteile erhält. Durch die Abgabe schafft die Stadt Wien den Rahmen für mehr Fairness. Das Gesetz geht demnächst in Begutachtung, um möglichst viele Perspektiven in den Gesetzwerdungsprozess einzubinden.

Rückfragehinweis für Medien